Gerne übernehme ich die Übersetzung Ihrer Urkunden wie Ehe-, Geburts-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Handelsregisterauszügen, Erbscheinen, amtlichen Bescheinigungen, Vollmachten, etc.
Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten, die vor Gericht Bestand haben müssen oder behördlichen Zwecken dienen, müssen oft beglaubigt vorgelegt werden.
Ich bin durch das Oberlandesgericht Köln ermächtigt, meine Übersetzung mit der erforderlichen Beglaubigung zu versehen. Diese Ermächtigung gilt bundesweit.
Darüber hinaus habe ich von dem spanischen Außenministerium (MAEC) die Ermächtigung beglaubigte Übersetzungen (traducción jurada) auszustellen.
Für ihre Gültigkeit im Ausland bedarf eine beglaubigte Übersetzung ggf. auch einer Apostille oder Legalisation. Hiermit wird die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers bestätigt und somit auch, dass der Übersetzer tatsächlich befugt ist, eine Beglaubigung zu erteilen.
Für die Erteilung einer Apostille oder Legalisation für meine Übersetzungen ist der Präsident des Landesgerichts Köln zuständig. Siehe hierzu für das LG Köln:
Auch das spanische Generalkonsulat in Düsseldorf kann meine Unterschrift legalisieren.